AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mirko Marenke und Sabine Wendel GbR (Krimi & Event)

  1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Spielregeln gelten für alle Verträge zwischen „Mirko Marenke und Sabine Wendel GbR (Krimi & Event)“ (im folgenden

Veranstalter) und dem Kunden für sämtliche zwischen dem Veranstalter und dem Kunden vereinbarten Leistungen.

1.2. Soweit der Kunde auf Grundlage abweichender Geschäftsbedingungen handelt, gelten diese AGB des Veranstalters. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden widerspricht der Veranstalter hiermit ausdrücklich.

1.3. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.

1.4. Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Fall finden die im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses geltenden AGB Anwendung.

  1. Vertragsabschluss

2.1. Alle Angebote des Veranstalters sind unverbindlich. Der Kunde wird lediglich aufgefordert, durch eine Anfrage ein Angebot abzugeben.

2.2. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung, die in Schriftform, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden kann, bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Veranstaltungsvertrages verbindlich an und erklärt sich durch dieses Angebot mit der Geltung dieser AGB und Spielregeln einverstanden.

2.3. Der Vertrag kommt mit Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter zustande. Die Annahme erfolgt durch die Zusendung einer Rechnung durch den Veranstalter.

2.4. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer. Der Kunde ist für alle von ihm mit angemeldeten Personen haftbar und steht für deren Verpflichtungen ebenfalls ein. Die Teilnehmerzahl pro Veranstaltung ist begrenzt. In Ausnahmefällen ist der Veranstalter berechtigt, mehr Teilnehmer in einer Ermittlergruppe zuzulassen, als auf der Website als Höchstzahl angegeben.

  1. Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen des Veranstalters, den Veranstaltungstermin und den Veranstaltungspreis sind die Leistungsbeschreibungen in unserem Internet-Angebot maßgebend.

Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Bestätigung in der dem Kunden zugesandten Rechnung.

  1. Bezahlung

4.1. Der Gesamtpreis ist sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung des Gesamtpreises auf das in der Veranstalter-Rechnung angegebene Konto.

4.2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtpreises steht dem Veranstalter ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden zu. Zahlt der Kunde nach einer Mahnung innerhalb einer vom Veranstalter gesetzten Nachfrist nicht, so ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die in Ziffer 6. dieser AGB vereinbarte Entschädigung zu fordern.

  1. Stornierung/Kündigung eines Veranstaltungstermins durch den Veranstalter

5.1. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder kurzfristiger Erkrankung von Darstellern abzusagen. Der Veranstalter informiert den Kunden unverzüglich über die Absage. Bei Absage der Veranstaltung aus diesem Grunde erstattet der Veranstalter dem Kunden den gezahlten Veranstaltungspreis in voller Höhe.

5.2. Der Kunde kann im Falle einer Absage der Veranstaltung aus vorgenannten Gründen die Teilnahme an einer Veranstaltung zu einem anderen Termin verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, dies ohne Mehrpreis für den Kunden anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung der Absage durch den Veranstalter geltend zu machen. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, erhält er den gezahlten Gesamtpreis in voller Höhe zurück.

5.3. Stört ein Kunde die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer erfolgten Abmahnung des Veranstalters oder einer zu seiner Vertretung berufener Personen nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig – auch dadurch, dass er die vereinbarten Spielregeln nicht einhält – dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Veranstalter behält den Anspruch auf den vereinbarten Veranstaltungspreis.

  1. Stornierung/Umbuchung eines Veranstaltungstermins durch den Kunden

6.1. Der Kunde kann bis zum Beginn der Veranstaltung jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten oder den gebuchten Termin verschieben.

6.2. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder möchte er an einem anderen als den ursprünglich gebuchten Termin teilnehmen, so kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für getroffene Vorbereitungen und Aufwendungen verlangen. Die pauschalierten Kosten betragen in Prozenten des in Rechnung gestellten Veranstaltungspreises:

– ab dem 5. Tage vor der Veranstaltung: 25%

– ab dem Tag vor der Veranstaltung: 75%

Bei der Pauschalierung der Rücktrittskosten sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwertung der Leistungen berücksichtigt. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem vom Kunden erklärten Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.

6.3. Dem Kunden steht es frei, statt seiner eine Ersatzperson zu der Veranstaltung zu schicken, sofern sich der Dritte gegenüber dem Veranstalter verpflichtet, den Veranstaltungspreis zu zahlen. In diesem Fall haften Dritter und Kunde dem Veranstalter als Gesamtschuldner. Der Veranstalter wird durch die Leistungserbringung gegenüber dem Dritten von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Kunden frei (Erfüllung).

  1. Haftung

7.1. Die Teilnahme an der vom Veranstalter organisierten Veranstaltung sowie die An- und Abreise zum/vom Veranstaltungsort erfolgt durch den Kunden auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass zur Teilnahme an den Spielen des Veranstalters ein allgemein guter Gesundheitszustand und eine ausreichende Kondition vorhanden sein muss.

7.2. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die der Kunde während der Veranstaltung am Eigentum Dritter und/oder an Dritten Personen verursacht.

7.3. Die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer verbleibt bei den Erziehungsberechtigten bzw. bei dem Kunden. Der Veranstalter übernimmt keine Aufsichtspflicht. Der Kunde verpflichtet sich, mindestens eine erwachsene Begleitperson als verantwortliche Aufsicht für die minderjährigen Teilnehmer zu stellen.

7.4. In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet der Veranstalter nur Schadensersatz nach folgenden Regeln.

7.4.1. Der Veranstalter haftet auf Schadensersatz in voller Höhe bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.4.2. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Veranstalters auf den nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Beauftragten des Veranstalters. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter oder seine Beauftragten, insbesondere auch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

7.5. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden bei dem Veranstalter zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Tod des Kunden.

7.8. Andere gesetzliche Schadensersatz-Ausschlusstatbestände bleiben unberührt.

7.9. Für alle Ansprüche des Kunden gegen den Veranstalter wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung und auf Schadensersatz bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt – außer in Fällen von Personenschäden, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – eine Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende.

  1. Geistiges Eigentum

8.1. Die Ideen und Konzepte bleiben geistiges Eigentum des Veranstalters. Eine weitergehende Nutzung, die Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisation der Ideen des Veranstalters ist, auch in Teilen, nicht erlaubt.

8.2. Audio- und Videoaufnahmen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Veranstalter gestattet und in keinem Fall für eine Veröffentlichung jeglicher Art erlaubt.

  1. Schlussbestimmungen

9.1. Bei Verträgen mit Kaufleuten ist Gerichtsstand Oldenburg

9.2. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder lückenhaft sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.